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Wer ein ausgerüstetes Schiff führt bzw. die installierte Funkanlage in Betrieb hat und ohne im Besitz eines SRC oder LRC ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC).
Wir bieten an:
- die Ausbildung für das UBI (Binnenschifffahrtsfunk)
- die Ausbildung für das SRC (Short Range Certificate)

- die Ausbildung für das LRC (Long Range Certificate)
- Kombikurse, bestehend aus UBI und SRC
Ausbildungsort: Töplitz, Leipzig oder auf Anfrage
- Die Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt -
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelefphone Operator`s Certificate for the Radiotelephone Service
on Inland Waterways
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtstraßen.
International und unbefristet gültig.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und praktischePrüfung zum UBI verkürzt.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes
im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
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Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (LRC)
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren
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