Sprechfunkzeugnisse - Mobil und individuell - |
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Ab 01.01.2010 müssen die Führer von Yachten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs ihre Befähigung zur Teilnahme am Seenot- und Sicherheits-Funksystem (GMDSS) nachweisen. Wer ein ausgerüstetes Schiff führt bzw. die installierte Funkanlage in Betrieb hat und ohne im Besitz eines SRC oder LRC ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC). Wir bieten die Ausbildung für das UBI (Binnenschifffahrtsfunk), SRC (Short Range Certificate) sowie das LRC (Long Range Certificate) an. Kombikurse, bestehend aus UBI und SRC, sind möglich.Der Kombikurs sowie die Einzelkurse sind aufgebaut auf das Lehrmaterial von Gerd Heidbrink, Lehrbuch SRC+UBI. Das Material können Sie vor Kursbeginn bei uns erwerben. Ausbildungsort: Töplitz, Leipzig oder auf Anfrage; - Die Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt -
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